Juris.de: "Gesetze im Internet": Hohe Aktualität
War man nicht selbst Abonnent des Bundesgesetzblattes, war es bis vor wenigen Jahren eher schwierig, sich zeitnah über neue und schon in Kraft getretene Gesetze und Verordnungen sowie deren Änderungen zu informieren. Abhilfe boten die FahrSchulPraxis sowie Loseblattsammlungen wie der gute alte „Beck“.
Das Problem von Loseblattsammlungen war schon immer, dass die nächste Ergänzungslieferung oft erst Wochen oder gar Monate nach dem Inkrafttreten ins Haus flatterte – und dann auch noch einsortiert werden musste. Heutzutage genügen hingegen ein paar Klicks im Internet, um sich die jeweils aktuelle Version der gewünschten Rechtsvorschrift auf den Bildschirm zu holen.
FahrSchulPraxis – immer am 15. des Monats
Mitglieder des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg e.V. konnten sich auch schon in früheren Zeiten darauf verlassen, dass relevante Rechtsänderungen zeitnah, im Regelfall in der nächsten Ausgabe der FahrSchulPraxis, erscheinen oder erläutert werden. Dabei soll es selbstverständlich auch bleiben.
Gesetze im Internet
Doch seit etlichen Jahren kann jeder Bürger unter www.gesetze-im-internet.de die jeweils aktuell gültige Version aller in Deutschland verabschiedeten Gesetze und Verordnungen online im Internet anschauen, herunterladen und ausdrucken. Die Seite „Gesetze im Internet“ ist eine offizielle, vom deutschen Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz zusammen mit Juris betriebene Website, auf der – immer ab dem Tag des Inkrafttretens - die Volltexte von nahezu dem gesamten deutschen Bundesrecht veröffentlicht werden. Laut Wikipedia ist Juris das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland (abgekürzt juris). Dabei handelt es um einen mehrheitlich in deutscher Staatshand befindlichen juristischen Informationsdienstleister mit Sitz in Saarbrücken, der in der Rechtsform einer GmbH geführt wird.
Beispiel: Die aktuellen Änderungen des StVG
Im Bundesgesetzblatt Nr. 146 vom 18. Mai 2026, Artikel 1 und Artikel 2, informierte die Bundesregierung über einige wesentliche, zum 01. Juli 2026 in Kraft tretende Änderungen des StVG, bei denen es u.a. um das Verbot des sogenannten Punktehandels und um den digitalen Führerschein geht. Dazu finden Sie – wie gewohnt - die wesentlichen Informationen und einen QR-Code zum Bundesgesetzblatt auf der Seite 396 dieser Ausgabe. Und seit dem 1. Juli 2026, also dem Tag des Inkrafttretens, kann eben auch der geänderte Volltext hierzu unter „Gesetze im Internet“ abgerufen werden.
Jochen Klima
Zum Inhalt der FahrSchulPraxis Ausgabe Juli 2026...

