30.07.2023© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli 2023, Seite 423

StVZO § 35h - Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen - Pflicht: Nachrüsten mit OP-Masken

In der Ausgabe Februar 2022 auf Seite 83 berichtete die FahrSchulPraxis über eine Änderung der DIN-Norm 13164. Danach mussten in neu verkauften Verbandsbehältern zwei OP-Masken enthalten sein.

Weil § 35h StVZO noch nicht geändert war, bestand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Pflicht, Verbandsbehälter nachzurüsten.

 

Nachrüstpflicht seit 29.03.23 in Kraft

Im Verkehrsblatt Heft 9-2023 unter Nr. 56 informierte das BMDV, dass die erforderliche Anpassung des § 35h StVZO mittlerweile mit Bezug auf die neue DIN 13164 erfolgte. Somit besteht nun auch Nachrüstpflicht für älteres Erste-Hilfe-Material. Nicht aktualisiertes und abgelaufenes Erste-Hilfe-Material kann bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle beanstandet und mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

 

Weniger Verbandsmaterial erforderlich

Aus Platzgründen erlaubt die Vorschrift, dass beim Einlegen der zwei OP-Masken in den Verbandsbehälter ein Dreieckstuch und ein Verbandtuch entnommen werden dürfen.

 

Ablaufdatum im Auge behalten

Wenn Fahrschulen ihre Kunden über die neue Vorschrift informieren, sollte auch auf das auf dem Verbandsbehälter aufgedruckte Ablaufdatum hingewiesen werden.

Jochen Klima


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