Modellversuch in NRW: Neue Kurvenmarkierung für Motorradfahrer
Das BMDV hat im Verkehrsblatt 22/2022 die Durchführung eines Modellversuchs zur Erprobung einer neuartigen Fahrbahnmarkierung auf einem Straßenabschnitt in Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben. Diese Markierung soll Motorradfahrern helfen, ihre Kurvenlinie so zu wählen, dass ihr Kopf bzw. ihr Oberkörper nicht in den Bereich des Gegenverkehrs hineinragt.
Im Verkehrsblatt heißt es dazu:
Auf Motorradstrecken, die durch eine Vielzahl von Serpentinen und enge, unübersichtliche Kurven geprägt sind, sind Motorradunfälle durch Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr möglich. Diese können auf die Verhaltensweise von Motorrad Fahrenden zurückzuführen sein, Kurven zu schneiden oder sich derart in die Kurve „zu legen", dass Kopf und Oberkörper in die Gegenfahrbahn ragen. Diesem Verhalten könnte durch die Vorgabe einer konfliktfreien Linienführung insbesondere für Motorrad Fahrende entgegengewirkt werden. Durch die Anbringung von Markierungen sollen diese dazu angehalten werden, Kurven nicht zu schneiden, sondern eine vom Mittelstreifen entfernte sichere Kurvenlinie zu wählen.
Da die StVO bislang keine derartige Markierungen vorsieht, erprobt das BMDV auf Wunsch des Landes Nordrhein-Westfalen eine völlig neue Markierung. Hierfür wurde eine Erprobungsstrecke in Nordrhein-Westfalen auf der L 128 im Landkreis Düren zwischen dem Ortsteil Vossenack der Gemeinde Hürtgenwald und dem Ortsteil Schmidt der Gemeinde Niedecken festgelegt. Dieser Streckenabschnitt ist laut den zuständigen Behörden seit vielen Jahren ein Häufungspunkt für schwere Motorradunfälle.
Zeichen 343 – Kurvenmarkierung für Zweirad Fahrende
Auf der Erprobungsstrecke soll versuchsweise die neue Markierung – siehe Abbildungen – angebracht werden. Dazu findet man im Verkehrsblatt folgende Erläuterung:
Die Markierung richtet sich an Zweirad Fahrende. Sie hebt die für eine sichere Kurvendurchfahrt empfohlene Fahrlinie hervor. Zweirad Fahrenden wird empfohlen, rechts von der Kurvenmarkierung für Zweirad Fahrende zu fahren und diese auch nicht teilweise zu überfahren.
Da es sich zunächst lediglich um einen Modellversuch handelt, darf die neue Markierung bis zu dessen Abschluss nur auf der Erprobungsstrecke und nicht auf anderen Strecken angebracht werden.
Problem Griffigkeit
Um zu verhindern, dass Motorradfahrer beim Überfahren der Markierung in Schräglage wegrutschen bzw. stürzen, muss beim Anbringen der neuen Markierung darauf geachtet werden, dass die Griffigkeit der Markierung nicht geringer ist als die Griffigkeit der umgebenden Fahrbahnoberfläche.
Weitere Vorgaben
Die Verkehrsteilnehmer müssen außerdem am Beginn der Erprobungsstrecke durch eine entsprechende Beschilderung auf die neue Markierung hingewiesen werden, z.B. durch Zeichen 101 in Kombination mit einem Zusatzzeichen „Markierung für den Zweiradverkehr“.
Darüber hinaus weist das BMDV die Landesbehörden an, sicherzustellen, dass die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer durch die Erprobung der neuen Markierung nicht beeinträchtigt wird. Führen die Markierungen zu Unfällen, ist die Erprobung unverzüglich abzubrechen und die versuchsweise angebrachte Markierung sowie die Beschilderung zu entfernen.
Fazit: Liebe Kolleginnen und Kollegen, man darf auf den Ausgang dieses Modellversuches gespannt sein. Meines Erachtens ist die Erprobung zu begrüßen. Sollte die neue Markierung dazu führen, dass dort künftig weniger Motorradfahrer verunglücken, ist damit zu rechnen, dass das neue Zeichen 343 künftig auch an weiteren Unfallschwerpunkten eingesetzt wird.
Jochen Klima
Zum Inhalt der FahrSchulPraxis Ausgabe Februar 2023...