26.11.2025© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November 2025, Seite 574
|+| Erstmals auch aktive Fahrlehrer betroffen: Führerschein umtauschen!
Mit der Einführung des nur noch für 15 Jahre gültigen Führerscheinmusters zum 19.01.2013 wurde in der FeV geregelt, dass alle vor diesem Datum ausgegebenen Führerscheine gemäß der Tabelle in Anlage 8e bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden müssen. Diese Pflicht trifft nun auch alle Fahrlehrer/-innen, die seit dem Inkrafttreten des neuen Fahrlehrerrechts am 01.01.1999 noch im Besitz eines Kartenführerscheins der 1. Generation sind.
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe November 2025, Seite 574 abgedruckt. Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

