15.08.2010
(1018) Sorgfaltspflicht bei Ausfahrt aus Tiefgarage
(jlp). Dem Fahrzeugführer, der aus einer Tiefgarage auf einen Parkplatz einfährt, trifft gegenüber dem Verkehr auf dem Parkplatz eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Sein Fahrmanöver ist einem Fahrzeug beim Ausparken gleichzustellen. Aber auch der Fahrzeugführer auf dem Parkplatz muss den Verkehr sorgfältig beobachten. Dessen Mitverschulden bei einer Kollision beträgt 40%.
Landgericht Regensburg, Az.: 2 S 244/09