15.03.2013

(2143) Korrekte Parkscheibeneinstellung

(jlp). Ein Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug in einer Parkzone mit Parkscheibe abstellt, ist verpflichtet, die Parkscheibe auf den Zeitpunkt einzustellen, zu dem die Parkbeschränkung beginnt. Diese Auslegung ergibt sich unmittelbar aus der Straßenverkehrs-Ordnung und ist nicht willkürlich.

Thüringer Verfassungsgerichtshof, Az.: VerfGH 16/10