(2594) Anwohner will Parkverbot für andere
Der Fall Ein Mann fühlte sich immer wieder durch gegenüber seiner Einfahrt parkende Autos behindert. Er forderte von der Gemeinde, gegenüber ein Parkverbot anzuordnen. Dies, so meinte er, sei gerechtfertigt, weil es sich um eine schmale Straße handele. Die Gemeinde lehnte ab. Darauf klagte der Mann beim Verwaltungsgericht.
Das Urteil Das Gericht folgte der Entscheidung der Gemeinde. Den Anspruch auf ein Parkverbot sah das Gericht als unbegründet an. Denn die Straße ist 5,60 Meter breit. Selbst wenn ein Fahrzeug gegenüberliegend parke, das erlaubte 2,50 Meter breit sei, blieben immer noch 3,10 Meter übrig. Gegebenenfalls müsse ein Rangieren, um in die Einfahrt zu gelangen, in Kauf genommen werden.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
– Urteil vom 06.04.2023 –
Az. 14 K 1133/22