15.03.2010
(970) Parkplatzschranke ist berechenbar
(jlp). Wer unter einer für Kraftfahrzeuge geöffneten Parkplatzschranke hindurch geht, muss damit rechnen, dass diese sich plötzlich schließt. Widmet der Fußgänger dem Schlagbaum gleichwohl nicht die nötige Aufmerksamkeit und wird er infolgedessen am Kopf getroffen, muss er seinen Schaden alleine tragen. Ein rot-weißer Schlagbaum ist für jedermann leicht zu beachten und leicht zu erkennen. Wer gleichwohl unter einen solchen Schlagbaum laufen will, geht daher ein hohes Eigenrisiko ein und haftet für seinen Schaden selbst.
Landgericht Coburg, Az.: 33 S 6/09