15.04.2012
(2062) Haschischkonsumenten droht Führerscheinentzug
(jlp). Wer gelegentlich Cannabis (Hanf) konsumiert, kann zu Recht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden und seine Fahrerlaubnis verlieren. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung ist derjenige ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, der auch gelegentlich Cannabis (Marihuana, Haschisch) konsumiert und nicht zwischen Konsum und Autofahren trennen kann. Letzteres ist bereits bei einer einmaligen Autofahrt unter Cannabis-Einfluss zu bejahen, ohne dass es zu drogenbedingten Ausfallerscheinungen am Steuer kommen muss.
Verwaltungsgericht Aachen, Az.: 3 L 457/11