15.07.2010
(1005) Kurkosten als Arbeitslohn
(jlp). Ist ein Arbeitnehmer (hier: Fluglotse) arbeitsvertraglich verpflichtet, sich auf Verlangen seines Arbeitgebers in regelmäßigen Abständen einer Regenerierungskur zu unterziehen und werden diese Kurkosten vom Arbeitgeber übernommen, so sind diese Kosten zur Hälfte dem Arbeitslohn des Arbeitnehmers zuzurechnen.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R 7/08