15.09.2010
(1020) Arbeitszimmer im Steuerrecht
(jlp). Die Kosten für ein Arbeitszimmer müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die anderslautende Regelung im Einkommenssteuergesetz verstößt gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 Grundgesetz. Der Gesetzgeber muss nun diesen verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 01.01.2007 beseitigen.
Bundesverfassungsgericht, Az.: 2 BvL 13/09