15.08.2012

(2087) Unangemessenes Luxushandy

(jlp). Dass ein Unternehmer auch außerhalb der üblichen Bürozeiten für seine Kunden erreichbar sein muss, liegt für viele Berufszweige auf der Hand. Deshalb können Unternehmer die Anschaffungskosten für ein Handy als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, allerdings nicht in beliebiger Höhe. Hierzu entschied nun das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, dass die Anschaffungskosten für ein handgefertigtes Handy in Höhe von 5200 Euro den Rahmen des Notwendigen sprengen. Nach Ansicht des Gerichts wurde hier ein Handy für die private Lebensführung angeschafft. Die betriebliche Veranlassung ist überzogen und tritt vollständig zurück.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 6 K 2137/10