15.07.2014
(2251) Austritt aus einer GmbH
(jlp). Erklärt ein Gesellschafter seinen Austritt aus der GmbH und antwortet diese, sie nehme die Erklärung "zur Kenntnis", so liegt darin keine Annahme des Austritts. Dies schon deshalb nicht, weil die Annahme einer solchen Austrittserklärung mit Folgen verbunden ist und weil für eine Austrittsvereinbarung häufig die Zustimmung aller Gesellschafter verlangt wird.
Bundesgerichtshof, AZ II ZR 174/11