15.12.2011

(2032) Kein Gebrauchtmarkt für Navigationsgeräte

(jlp). Eine Versicherung und ein Pkw-Halter stritten über die Kosten eines durch Diebstahl entwendeten Navigationsgerätes. Die Versicherung wollte nur für die Kosten eines gebrauchten Navigationsgerätes aufkommen, während der Versicherungsnehmer die Kosten für ein neues Gerät beanspruchte. Das Gericht entschied, dass der Wiederbeschaffungswert eines Navigationsgerätes mit dem Preis für ein Neugerät gleichzusetzen ist, wenn es dem Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar ist, ein gebrauchtes Gerät zu erwerben. Der Versicherungsnehmer muss sich auch nicht auf dubiose Internetangebote verweisen lassen, bei denen die Herkunft ungeklärt ist. Der Versicherungsnehmer hat damit Anspruch auf Ersatz des Neupreises.

Amtsgericht Köln, Az.: 264 C 311/09