15.08.2012

(2088) Kreditkartenübersendung

(jlp). Die einmalige unaufgeforderte Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausgestellten Kreditkarte durch ein Bankunternehmen an seine Kunden stellt keine unzumutbare Belästigung dar, wenn der Empfänger erkennt, dass er eine gesonderte Erklärung abgeben muss, um die Kreditkarte verwenden zu können, und dass er - wenn er an dem Angebot nicht interessiert ist - die Kreditkarte auf eine ihm sicher erscheinende Weise entsorgen kann.

Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 164/09