15.09.2012

(2095) Widerruf beim Fernabsatzvertrag

(jlp). Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 95/11