15.09.2012
(2096) Baumschau durch Fachmann muss sein
(jlp). Stürzt ein Baum auf einen geparkten Pkw muss der Grundstückseigentümer den Schaden bezahlen, wenn er den Baum nicht durch einen Fachmann ausreichend kontrolliert hat. Das Gericht hat hier entschieden, dass der Eigentümer eines Baumes zweimal im Jahr in belaubtem und unbelaubtem Zustand eine Sichtprüfung des Baumes durchführen muss, die sogenannte "Baumschau". Hierbei wird geprüft, ob der Baum äußerlich krank ist oder Schäden hat. Die Baumschau muss dabei durch einen Fachmann durchgeführt werden, der auch erkennen kann, ob der Baum geschädigt ist. Nicht ausreichend ist es, wenn die Baumschau durch einen Nichtfachmann erfolgt.
Landgericht Magdeburg, Az.: 9 O 757/10