15.06.2010
(999) Lkw-Anhänger kann in 130%-Grenze repariert werden
(jlp). Der Halter eines Lkw-Anhängers (hier: Sattelauflieger) kann bei Beschädigung seines Fahrzeuges ein besonderes Interesse am Erhalt und damit an der Reparatur des Anhängers haben. Reparaturkosten bis zum 1,3-fachen des Wiederbeschaffungswertes sind in diesem Fall erstattungsfähig.
Oberlandesgericht Celle, Az.: 14 U 123/09