15.07.2013

(2174) Der provozierte Verkehrsunfall

(jlp). Provoziert ein Autofahrer einen Unfall, so willigt er damit automatisch in die Beschädigung seines Fahrzeugs ein. Ein Schadenersatzanspruch steht ihm damit nicht zu. Eine solche Konstellation liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Pkw-Fahrzeugführer auf eine auf Grün zeigende Fußgängerampel zufährt und dann trotz Grünlicht ohne jeglichen Grund abbremst, sodass ein hinter ihm fahrender Verkehrsteilnehmer auf sein Fahrzeug auffährt. Weitere Indizien für eine Unfallmanipulation sind, dass dieser Fahrzeugführer sein Fahrzeug erst wenige Wochen zuvor erworben hat, dass er bereits einen erheblichen Vorschaden hatte und dass er jeweils selbst die Reparaturen durchführte.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 167/12