15.07.2013

(2176) "Klackgeräusche" beim Neuwagen

(jlp). Der Fahrzeugkäufer hat kein Rücktrittsrecht wegen eines unerheblichen, nicht behebbaren Mangels eines Neufahrzeugs, der die Gebrauchstauglichkeit und den Komfort nur unwesentlich beeinträchtigt und dessen Auftreten von der Fahrweise des jeweiligen Fahrers abhängig ist. Damit wurde die Klage eines Kfz-Neuwagenkäufers abgewiesen, der ein undefinierbares "Klackgeräusch" an seinem Fahrzeug monierte, dessen Herkunft aber nicht festgestellt werden konnte.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 1 U 38/12-11