15.04.2014

(2235) Fehleranfälligkeit reicht nicht aus

(jlp). Der Käufer eines Neufahrzeugs kann vom Pkw-Kaufvertrag zurücktreten, wenn es sich um ein sog. "Montagsauto" handelt, das heißt, wenn eine Vielzahl von Fahrzeugmängeln immer wieder einen Werkstattaufenthalt notwendig machen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag setzt aber voraus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rücktritts einen Sachmangel aufweist. Fehlt es daran, kann der Rücktritt nicht allein darauf gestützt werden, dass das Fahrzeug wegen einer Vielzahl in der Vergangenheit bestehender - zwischenzeitlich beseitigter - Mängel fehleranfällig sei.

Kammergericht Berlin, Az.: 23 U 79/12