15.10.2014
(2266) Bagatellgrenze bei Fahrzeugmangel
(jlp). Ist ein neu gekauftes Auto mangelhaft, dann steht dem Kfz-Käufer grundsätzlich das Recht zu, von diesem Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Grenze gibt es aber auch hier. Dies nämlich dann, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand, gemessen am Kaufpreis des Neuwagens (hier: 29.953 Euro), nur sehr gering ist. Hierzu hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass eine Rückabwicklung des Neuwagenkaufs dann berechtigt ist, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand von 5 Prozent des Kaufpreises überschritten ist.
Bundesgerichtshof, AZ VIII ZR 94/13