15.01.2016

(2348) Welches Gericht ist zuständig?

(jlp). Fahrzeuge werden immer weniger beim ortsansässigen Gebrauchtwagenhändler gekauft. Das Internet mit seinen einschlägigen Verkaufsportalen ist hier längst führend. Ist nun ein Fahrzeug mangelhaft und können sich Verkäufer und Käufer nicht einverständlich einigen, muss häufig das Gericht entscheiden. Doch welches Gericht ist in einem solchen Fall zuständig? Ist es das Gericht am Sitz des Verkäufers oder das Gericht am Wohnort des Käufers? Das Oberlandesgericht Hamm hat hierzu entschieden, dass bei einer Vertragsrückabwicklung das Gericht am Wohnort des Käufers zuständig ist.

Oberlandesgericht Hamm, Az. 28 U 91/15