15.09.2021

(2515) Vorschäden am Pkw nicht repariert - Anspruch auf Schadenersatz kann entfallen

Der Fall   Eine Frau aus Mannheim hatte ihr Fahrzeug ordnungsgemäß in Ludwigshafen abgestellt, als der Fahrer eines anderen Fahrzeugs beim Ausparken leicht gegen das Heck des geparkten Autos der Frau stieß. Die Frau ließ daraufhin ein Gutachten über die Höhe der Reparaturkosten einholen. Die vom Privatgutachter ermittelten Reparaturkosten in Höhe von ca. 5.000 EUR forderte die Frau nun von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Weil die Summe streitig war, schaltete das Gericht einen Sachverständigen ein. Dieser stellte zwar fest, dass manche der geltend gemachten Schäden plausibel auf den Unfall zurückzuführen sein könnten. Es gebe jedoch, so der Sachverständige, auch Kratzer in unterschiedliche Richtungen, die nicht gleichzeitig bei einem Unfall entstehen könnten. Auch mache die Frau Schäden in Bereichen geltend, in denen es überhaupt keinen Anstoß gegeben habe. Der Sachverständige konnte somit sicher ausschließen, dass sämtliche Schäden auf dieses Unfallereignis zurückzuführen sind.

Die Entscheidung   Damit stand für das Gericht fest, dass die Folgen eines früheren Unfalls nicht, wie von der Frau behauptet, ordnungsgemäß repariert worden waren. In einer solchen Situation lasse sich, so die Kammer, nicht sicher feststellen, ob oder welche der Schäden zusätzlich bei dem späteren Unfall entstanden seien. Die Versicherung muss damit nach dem Urteil auch nicht für den grundsätzlich plausiblen Teilschaden einstehen.

Landgericht Frankenthal
- Urteil vom 09.06.2021 -
Az. 1 O 4/20