15.09.2013

(2191) Geschwindigkeitsüberschreitung bei Probefahrt

(jlp). Macht ein ertappter Geschwindigkeitssünder geltend, aufgrund einer Probefahrt mit einem ihm unbekannten und ungewohnten Fahrzeug eine innerörtliche Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit übersehen zu haben, scheidet eine Ausnahme von einem an sich verwirkten Regelfahrverbot auf Grund besonderer Tatumstände, insbesondere die Anerkennung eines privilegierenden sogenannten Augenblicksversagens, regelmäßig aus.

Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 944/12