15.05.2020

(2472) Unfall wegen Blick zu Kindern auf Rückbank

Der Fall   Ein Familienvater war mit einem Mietwagen auf der Autobahn unterwegs. Der Verkehr stockte. Nach einem Spurwechsel drehte er sich zu seinem auf der Rückbank sitzenden Sohn um und übersah ein vor ihm abbremsendes Motorrad, auf das er auffuhr. Durch diesen Zusammenprall entstand am Auto ein Schaden von mehr als 10.000 Euro. Aufgrund einer sogenannten Haftungsfreistellung im Mietvertrag wollte der Mann nur seinen Selbstbehalt von 1.050 Euro zahlen. Die Vermieterin verlangte allerdings die Hälfte der Schadensumme von ihm. Dagegen wehrte sich der Familienvater vor Gericht mit der Begründung, er habe beim Schulterblick während eines Spurwechsels einen Gegenstand in der Hand des Sohnes wahrgenommen. Er dachte, dieser sei gefährlich. Darum habe er sich nach dem Spurwechsel zu dem Achtjährigen umgewandt.

Das Urteil   Das Gericht entschied, die Forderung des Vermieters bestehe zu Recht. Es ließ die Erklärung des Mannes nicht gelten, um damit die ,,besonders schwere Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" zu entschuldigen. Denn besonders bei stockendem Verkehr müsse der Blick immer nach vorn gerichtet sein. Abgesehen davon wäre es wohl besser gewesen, mit dem Sohn zu reden und im Zweifel irgendwo sicher anzuhalten. Denn der Mann habe grob fahrlässig gehandelt. Darum dürfe die Verpflichtung zur Haftungsfreistellung gekürzt werden. Besonders bei stockendem Verkehr müsse man die Fahrzeuge vor einem ständig beobachten, hieß es zur weiteren Begründung.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Urteil vom 12.02.2020 -
Az. 2 U 43/19