15.05.2013

(2162) Schlaglöcher auf der Autobahn

(jlp). Autofahrer stehen Schadenersatzansprüche gegen den Straßenträger zu, wenn deren Fahrzeuge durch Schlaglöcher beschädigt werden und wenn auf der betroffenen Straße nicht vor solchen Schlaglöchern gewarnt wird. Dies jedenfalls dann, wenn der Straßenmeisterei der Zustand der Straße bekannt ist. Deshalb müssen Autofahrer vor solchen Gefahren durch ein Warnschild auf die "unebene Fahrbahn" aufmerksam gemacht werden, bis Maßnahmen zur Straßensanierung unternommen werden. Wurde diese Pflicht verletzt, dann ist dem betroffenen Autofahrer der Schaden zu ersetzen.

Landgericht Halle, Az.: 4 O 774/11