15.12.2013

(2210) Vorfahrt am Kreisverkehr

(D.A.S.) Sieht ein Radfahrer an einem Radweg, der die Zufahrtstraße zu einem Kreisverkehr kreuzt, ein ,,Vorfahrt-gewähren"-Schild, so muss er Autos Vorfahrt geben, die in den Kreisverkehr einbiegen wollen. Daran ändert auch ein ,,Vorfahrt-gewähren"-Schild für den Autoverkehr in Verbindung mit dem ,,Kreisverkehr"-Schild nichts. Denn dieses gibt nur dem Verkehr im Kreisverkehr selbst Vorfahrt und bezieht sich nicht auf den Radweg davor.

OLG Hamm, Az. 9 U 200/11