15.09.2013

(2195) Alkoholisierte Fahrradfahrt

(jlp). Das Fahrradfahren im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr rechtfertigt die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge beizubringen.

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 B 102/12