15.09.2013

(2192) Radfahrer ohne Beleuchtung

(jlp). Kommt es bei Dunkelheit auf einer unbeleuchteten Landstraße zu einem Unfall mit einem dunkel bekleideten Fahrradfahrer, dessen Rad schwarz und unbeleuchtet ist, kann dies trotz Verstoßes des von hinten auffahrenden Pkw-Fahrers gegen das Sichtfahrgebot zu einer überwiegenden Haftung des Fahrradfahrers (hier 3/4 zu 1/4) führen.

Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 4 U 65/11