15.12.2014

(2277) Pkw-Nutzung durch Unternehmer

(jlp). Während ein Arbeitnehmer arbeitsrechtlich verpflichtet ist, während der vereinbarten Zeit an der Arbeitsstätte zu sein, sodass es grundsätzlich keinen unternehmerischen (betrieblichen) Grund gibt, den Arbeitnehmer vom Wohnort zum Unternehmen (Betrieb) und zurück zu befördern, gilt dies bei entsprechenden Fahrten des Unternehmers nicht. Anders als ein Arbeitnehmer sucht ein Unternehmer als Organträger einer GmbH seinen Betrieb auf, um dort unternehmerisch tätig zu sein. Seine Fahrten zwischen Wohnung und Unternehmen (Betrieb) dienen daher der Ausführung von Umsätzen. Angesichts des klaren Überwiegens der unternehmerischen Verwendung ist es deshalb unbeachtlich, dass die Heimfahrten auch privaten Charakter haben.

Bundesfinanzhof, AZ: XI R 36/12