15.05.2013

(2161) Wenn das Auto zu viel Kraftstoff verbraucht

(jlp). Ein Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 Prozent mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Dem Fahrzeug fehlen nämlich, entgegen den Angaben im Prospekt, die Eigenschaften, die ein Käufer erwarten durfte. Die vom Sachverständigen festgestellten erhöhten Verbrauchswerte stellen deshalb eine erhebliche Pflichtverletzung dar, für die das Autohaus einzustehen hat.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-28 U 94/12