15.07.2013

(2173) Wartezeiten bei der Betriebsrente

(jlp). Arbeitgeber dürfen die Erteilung einer Versorgungszusage davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine mindestens 15-jährige Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zurücklegen kann. Das Bundesarbeitsgericht hält eine solche Regelung für zulässig und sieht hierin insbesondere keine unzulässige Altersdiskriminierung.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 3 AZR 100/11