15.11.2013

(2204) Reifenschaden durch Fahrbahnveränderung

(jlp). Kommt es zu einem Reifenschaden am Fahrzeug, weil der Fahrzeugführer durch das Überfahren einer ungesicherten Auffräsung des Fahrbahnbelages nicht vorsichtig genug fährt, so haftet hierfür der Straßenbaulastträger, wenn die geschaffene Gefahrenlage leicht abgesperrt oder durch Warnschilder ohne Weiteres hätte abgesichert werden können. Allerdings muss sich der geschädigte Fahrzeugführer ein Mitverschulden (hier: 50 Prozent) anlasten lassen, weil er nur so schnell fahren darf, wie er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann.

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 66/12