15.02.2011

(1063) Prüffrist für Versicherung bei Unfallregulierung

(jlp). Die Prüffrist für einen Kfz-Haftpflichtversicherer vor der Regulierung eines Unfalls beträgt in der Regel maximal vier Wochen, kann aber angesichts der Möglichkeiten der elektronischen Schadenbearbeitung - insbesondere in einfachen Fällen - auch deutlich darunter liegen. Die gegebenenfalls vom Versicherer als erforderlich angesehene Einsicht in die polizeiliche Unfallakte oder die Ermittlungsakte hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Dauer dieser Prüffrist. In Gang gesetzt wird diese Prüffrist in dem Moment, in dem die Versicherung ein spezifiziertes Anspruchsschreiben des Geschädigten mit der Aufforderung zur Schadenregulierung erhält.

Oberlandesgericht München, Az.: 10 W 1789/10