15.04.2011
(1075) Fahrtenbuchauflage für Lkw unverhältnismäßig
(jlp). Wurde einem Pkw-Halter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes die Pflicht auferlegt, für die Dauer von einem Jahr ein Fahrtenbuch für alle seine Fahrzeuge zu führen, weil in dieser konkreten Situation der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte, so ist eine Fahrtenbuchauflage dann unverhältnismäßig, wenn sich diese Verpflichtung auch auf Lastkraftwagen bezieht, die mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sind.
Oberverwaltungsgericht Bautzen, Az.: 3 A 176/10