15.12.2011

(2033) Produkthaftung für Konstruktionsfehler

(jlp). Von einem im Jahr 2000 gebauten Fahrzeug kann der Verbraucher erwarten, dass ein Steuergerät einen viel zu niedrigen Ölstand durch ein Warnlicht anzeigt. Kommt es in einem solchen Fall zu einem Motorschaden, weil keine Kontrollleuchte den Ölverlust anzeigt, dann besteht eine grundsätzliche Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz. Es handelt sich um einen Konstruktionsfehler. Muss ein neuer Motor eingebaut werden, kommt jedoch ein Abzug "neu für alt" in Anrechnung.

Landgericht Chemnitz, Az.: 2 O 1913/08