15.08.2010

(1014) Nicht versicherter Betriebsschaden

(jlp). Wird bei einem ins Schlingern geratenen Gespann (Zugfahrzeug und Anhänger) das Zugfahrzeug dadurch beschädigt, dass der Anhänger während eines unerklärlichen Schleudervorgangs gegen die Zugmaschine schlägt, handelt es sich nicht um einen Unfall, sondern um einen nicht versicherten Betriebsschaden. Nach den Darstellungen des Fahrers sei der Unfall dadurch entstanden, dass der Fahrer den Lastzug während eines unerklärlichen Schleudervorgangs durch Gegenlenken und Gasrücknehmen abzufangen versuchte, wobei sich dann dessen Auflieger querstellte und hierbei gegen die Zugmaschine schlug. Bei diesem vorgetragenen Sachverhalt fehlt es aber an einem von außen her einwirkenden Ereignis. Dies führt dazu, dass die Kaskoversicherung der Zugmaschine leistungsfrei ist.

Landgericht Wuppertal, Az.: 7 O 14/09