15.01.2010

(955) Freie Fahrt auf einem Wirtschaftsweg

(jlp). Ein Wirtschaftsweg, der gesperrt, aber für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, darf auch von einem Nichtlandwirt mit seinem Pkw befahren werden, wenn er im Auftrag des Landwirtes dessen Traktor repariert (hier: Reifenpanne). Der helfende Nichtlandwirt kann auch nicht mit einem Bußgeld belegt werden, weil er auf diesem Wirtschaftsweg gehalten beziehungsweise geparkt hat. Denn das Halten beziehungsweise Parken ist vielmehr dort solange erlaubt, wie kein Halt- bzw. Parkverbot ausdrücklich durch ein Verkehrsschild angeordnet ist. Durch das Verkehrszeichen 260 (Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) ergibt sich jedenfalls nicht automatisch ein solches Halte- und Parkverbot.

Amtsgericht Lampertheim, Az.: 51 OWi - 8019 Js 42541/09