15.08.2010
(1011) Rundfunkgebührenpflicht
(jlp). Die Nutzung eines Kraftfahrzeuges zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte hat den Ausschluss der Gebührenfreiheit für das im Kfz vorhandene Autoradio zur Folge, weil diese Nutzung zu anderen als privaten Zwecken erfolgt.
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 4 LB 58/09