15.07.2011
(1097) Erkennbare Ausfallerscheinungen
(jlp). Der Beifahrer eines Pkw muss sich bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er vor Fahrtantritt alkoholbedingte Ausfallerscheinungen des Fahrers hätte erkennen können und wenn er die Möglichkeit gehabt hätte, das Fahrzeug zu verlassen. Unter diesen Voraussetzungen kann der verletzte Beifahrer nur ein reduziertes Schmerzensgeld von der Fahrzeugversicherung verlangen.
Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 1 U 72/10