15.04.2012

(2063) Kein Verlust von Lebensfreude

(jlp). Ein bei einem Verkehrsunfall an der Hand verletzter Pkw-Fahrer verlangte von dem Unfallgegner nicht nur den Ersatz seines Fahrzeugschadens, sondern auch Schadenersatz in Form eines Nutzungsausfalls, weil er wegen der erlittenen Handverletzung sein Motorrad nicht nutzen konnte. Das Gericht wies seine Klage jedoch ab, weil ein "Nutzungsausfall von Lebensfreude" nicht zum Schadenersatz gehört. Dieser Verlust von Mobilität ist allenfalls Teil des Schmerzensgeldes.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZA 40/11