15.06.2012

(2074) Hartnäckigkeit führt zu Konsequenzen

(jlp). Einem Fahrzeugführer kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn dieser hartnäckig Verkehrsvorschriften missachtet und ihm so innerhalb von drei Jahren 109 Verstöße (Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Parken ohne Parkschein, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, Parken auf dem Gehweg usw.) nachgewiesen wurden. Ein solcher Fahrzeugführer hat sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen und ist verpflichtet, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, dass an seiner Fahreignung keine Zweifel bestehen. Solange er aber ein solches Gutachten nicht vorlegen kann, ist von seiner Ungeeignetheit für den Straßenverkehr auszugehen.

Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 10 K 487/11