15.06.2012
(2075) Mietwagen als Jahreswagen
(jlp). Wird auf einer Verkaufsplattform ein Gebrauchtwagen inseriert mit der Beschreibung "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist diese Angabe irreführend, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen zuvor gewerblich genutzten Mietwagen einer Autovermietung handelt. Bei der Angabe "Jahreswagen" erwartet der Verbraucher, dass das Fahrzeug von einem Werksangehörigen des Herstellers zuvor privat genutzt worden ist. Eine solche Werbung ist für den Verbraucher irreführend und muss eingestellt werden.
Oberlandesgericht München, Az.: 29 U 1455/11