15.06.2012
(2076) Rettungswagen im Einsatz
(jlp). Kommt es zu einem Unfall, weil ein Rettungswagen bei rotem Ampellicht in eine Kreuzung einfährt, und steht zur Überzeugung des Gerichts nicht fest, dass der Fahrer des Rettungswagens neben dem Blaulicht auch zuvor das Martinshorn in Betrieb gesetzt hat, dann kann dies zur Alleinhaftung des Rettungswagenhalters führen.
Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 4 U 23/11