15.07.2012

(2083) Unberechenbarer Fußgänger haftet allein

(jlp). Überquert ein Fußgänger in dunkler Kleidung bei Nacht unter Missachtung einer roten Fußgängerampel außerhalb der Fußgängerfurt eine innerörtliche Straße, und wird er hierbei von einem Kraftfahrzeug erfasst, so tritt die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges hinter dieses schwerwiegende Mitverschulden des Fußgängers zurück. Der Fußgänger ist für den eingetretenen Schaden damit allein haftbar.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 200/10-60