15.09.2012
(2100) Lahme Unfallregulierung
(jlp). Ein Unfallgeschädigter hat auch dann Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten, wenn er verletzungsbedingt zwar nicht selbst ein Fahrzeug nutzen kann, seine Ehefrau aber sein Fahrzeug mit nutzt und auf eine weitere Nutzung angewiesen ist. Der Geschädigte hat auch Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden einen Kredit aufzunehmen. Ihn trifft grundsätzlich auch nicht die Obliegenheit, seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, um die Reparaturkosten oder die Kosten einer Ersatzbeschaffung vorzufinanzieren.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-1 U 220/10