15.09.2012

(2101) Fahrerlaubnisprüfung in deutscher Sprache

(jlp). Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass seit dem 01.01.2011 Fahrerlaubnisprüfungen nur noch in deutscher Sprache und in den aufgezählten, aufgelisteten Sprachen (so unter anderem Englisch) abgelegt werden können. Der Antrag eines Führerscheinprüflings, die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in tamilischer Sprache ablegen zu können, war damit zurückzuweisen.

OVG Berlin-Brandenburg, Az.: 1 S 100/11