15.02.2013

(2137) Kfz-Steuer bei Tageszulassung

(jlp). Nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht dauert die Steuerpflicht bei inländischen Fahrzeugen grundsätzlich so lange, wie das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen wird, mindestens jedoch einen Monat. Der Gesetzgeber will mit der Mindestbesteuerung eine Deckung seines erhöhten Verwaltungsaufwands in den Fällen kurzfristiger An- und Abmeldung von Fahrzeugen erreichen. Hierbei darf er sich einer typisierenden Regelung wie der hier streitigen Mindestbesteuerung bedienen. Diese Mindestbesteuerung für einen Monat ist angemessen und willkürfrei.

Finanzgericht Hamburg, Az.: 2 K 220/11