15.02.2013

(2138) Auch Motorroller darf abgeschleppt werden

 

(jlp). Auch ein Motorroller, der in der Fußgängerzone vorschriftswidrig abgestellt wird, kann abgeschleppt werden, wenn sich der Fahrzeugführer mit dem Parken in der Fußgängerzone auf rücksichtslose Weise einen Vorteil verschafft. Dass es sich hier nicht um einen Pkw, sondern um einen Motorroller handelt, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Allein der Größenunterschied zwischen einem Pkw und einem zweirädrigen Kraftfahrzeug ändert nichts an der grundsätzlich gegebenen Funktionsbeeinträchtigung der Fußgängerzone, die immer dann eintritt, wenn Kraftfahrzeuge eine Fußgängerzone befahren und dort widerrechtlich abgestellt werden.

 

Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 1 K 1673/11.MZ